Infos rund um die Coronaschutzimpfung
Die Priorisierung in den Impfzentren ist aufgehoben.
Aktuell kann jede/r (5 Jahre oder älter) einen Impftermin buchen.
Achtung! Bei Jugendlichen unter 18 Jahren, ist die Anwesenheit eines/r Personensorgeberechtigten zwingend erforderlich.
Ja, ab 04.03.2022 ist der Impfstoff Novavax verfügbar.
Informationen zu Impfterminen für den Impfstoff Nuvaxovid finden Sie bei der Terminauswahl nachdem Sie sich unter www.impfzentren.bayern eingeloggt haben.
Eine vorherige Anmeldung wird empfohlen, ist aber nicht zwingend nötig.
Ab dem 14.09.2022 steht uns der neuen "Totimpfstoff" Valneva zur Verfügung:
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird der Impfstoff nicht empfohlen. Dieser Impfstoff ist für Erwachsene im Alter von 18 – 50 Jahren zugelassen. Sie erhalten zwei Injektionen desselben Impfstoffes im Abstand von 28 Tagen, um die Impfserie zu vervollständigen, danach sind sie grundimmunisiert.
Eine vorherige Anmeldung wird empfohlen, ist aber nicht zwingend nötig.
Ab dem 14.09.2022 stehen uns zwei angepasste Impfstoffe zur Verfügung:
Die Impfstoffe BA.1 von den Herstellern Comirnaty (BioNTech) und Spikevax (Moderna) wurden am 02.09.2022 zugelassen – das sind die angepassten Impfstoffe gegen die erste Omikron Variante.
Die Impfstoffe werden nur für die Auffrischungsimpfungen empfohlen.
Ab dem 24.09.2022 steht uns ein neuer angepasster Impfstoff zur Verfügung:
Der Impfstoff BA.4/5 des Herstellers Comirnaty (BioNTech) wurde am 12.09.2022 zugelassen – dabei handelt es sich um den angepassten Impfstoff gegen die letzte und aktuelle Omikron Variante.
Der Impfstoff wird nur für die Auffrischungsimpfungen empfohlen.
Die genaue Empfehlung der STIKO ist allerdings noch ausstehend.
3.Impfung:
Auffrischungsimpfungen sogenannte "Booster-Impfungen" sind bereits 3 Monate nach der Zweitimpfung (bzw. Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson) möglich.
Eine Auffrischungsimpfung ist bereits für Jugendliche ab 12 Jahren möglich.
4.Impfung:
ab 3 Monaten nach der letzten Impfung für
- Menschen ab einem Alter von 60 Jahren,
- BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege, sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
ab 6 Monaten nach der letzten Impfung für
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnen-kontakt.
Die Monats-Grenzen müssen Tag genau eingehalten werden!
Eine "vierte Impfung", also die 2. Auffrischungsimpfung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für:
1. Menschen ab dem Alter von 60 Jahren
-> frühestens Tag genau 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung
2. Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
-> frühestens Tag genau 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung
3. Menschen mit ID ab dem Alter von 5 Jahren
-> frühestens Tag genau 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung
4. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
-> frühestens Tag genau 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung
Bei Personen der o. g. Gruppen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung mit den aktuell verfügbaren COVID-19-Impfstoffen empfohlen.
Diese Personengruppen können bei entsprechendem Nachweis im Impfzentrum Kitzingen mit der 2. Auffrischungsimpfung geimpft werden.
Seit 20.01.2022 gilt im Impfzentrum Kitzingen die freie Impfstoffwahl im Rahmen der gängigen Empfehlungen!
Im Impfzentrum Kitzingen werden stehen folgende Impfstoffe zur Auswahl:
- Comirnaty (BioNTech/Pfitzer)
- Comirnaty für Kinder (BioNTech/Pfitzer für Kinder 5-11 Jahre)
- Spikevax (Moderna)
- Novaxovid (Novavax)
- JCOVDEM (ehem. Janssen)
Ab dem 14.09.2022 steht vermutlich der BA1-angepasste Impfstoff von Comirnaty (BioNTech/Pfitzer) zur Verfügung, ebenso wird ab da mit einer Verfügbarkeit des "Todimpfstoffes" Valneva gerechnet.
Mit dem BA4/BA5-angepassten Impfstoff von Comirnaty (BioNTech/Pfitzer) wird Anfang November gerechnet.
Nein, hierfür ist mindestens eine zweite Impfung nötig:
Paul-Ehrlich-Institut - Coronavirus und COVID-19Coronavirus und COVID-19 (pei.de)
Durch die Europäische Arztneimittelagentur (EMA) wurde der Impfstoff von Biontech für Kinder ab 5 Jahren zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, Kinder bis elf Jahren nur dann immunisieren zu lassen, wenn sie vorerkrankt sind oder engen Kontakt zu Risikopatienten haben.
Gesunde Kinder können nach ärztlicher Aufklärung und auf Wunsch der Eltern auch geimpft werden. Ausgenommen sind hierbei Kinder im Alter von 5-11 Jahren, die bereits eine Coronainfektion durchgemacht haben; sie bekommen aktuell keine Impfung.
Eine Anmeldung kann online über www.impfzentren.bayern oder telefonisch erfolgen unter 09321-2103600.
Die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen können über den Hausarzt bzw. die Hausärztin oder durch mobile Teams des Impfzentrums geimpft werden. Die Einrichtungen haben hierzu bereits entsprechende Informationen durch das Impfzentrum bekommen.
Hierzu verweisen wir auf folgendes Dokument:
Bitte nutzen Sie zur Registrierung das Online-Registrierungssystem. Besteht für Sie ausnahmsweise keine Möglichkeit zur Internetnutzung, ist auch eine telefonische Anmeldung möglich.
Wichtige Unterlagen, die Sie zu Ihrem Impftermin mitbringen sollen:
- Impfausweis, falls vorhanden
- wichtige Unterlagen, wie z.B. ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste
- bei minderjährigen Jugendlichen ab 12 Jahren: die Anwesenheit eines/r Personensorgeberechtigten ist zwingend erforderlich
Die Coronaschutzimpfung wird, wie jede andere Impfung auch, im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung dokumentiert.
Zur Vorbereitung können Sie sich bereits die Aufklärungsbögen des RKI herunterladen:
Einwilligungserklärung in die Schutzimpfung gegen COVID-19
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Achtung neue Version (22.12.202) – bitte nur diese verwenden)
Damit die Impfung ihre Schutzwirkung entfalten kann, sind zwei Impfdosen nötig.
Bereits mit dem ersten Impftermin empfehlen wir einen zweiten Termin mit zu vereinbaren.
Bei mRNA-Impfstoffen (BionTech/Pfeizer oder Moderna) erfolgt die Zweitimpfung regelhaft nach 6 Wochen. Eine Verkürzung des Abstandes auf mind. 21 Tagen ist möglich.
Bei Johnson&Johnson erfolgt die Auffrischungsimpfung nach 4 Wochen mit einem mRNA-Impfstoff.
Solange der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung bzw. der Abstand von 6 Monaten zur Auffrischungsimpfung eingehalten wird, können Sie den gebuchten Termin stornieren und einen neuen Termin vereinbaren.
Mobile Impfteams besuchen besonders gefährdete Einrichtungen und nehmen dort die Impfungen vor.
Die Anzahl der Mobilen Impfteams orientiert sich an den regionalen Anforderungen. Derzeit sind im Landkreis Kitzingen drei Mobile Impfteams im Einsatz. Diese bestehen jeweils mindestens aus einer Ärztin / einem Arzt und medizinischem (Fach)Personal.
Impfungen von Pflegebedürftigen in ihrer eigenen Häuslichkeit werden aktuell durch die Hausärzte und Hausärztinnen durchgeführt. Bitte wenden Sie sich an diese/n.
Sofern möglich, vermeiden Sie bitte aufgrund der aktuellen Pandemiesituation, Begleitpersonen oder Kinder zu Ihrem Impftermin mitzubringen.
Natürlich ist es möglich, hilfsbedürftige Personen zu begleiten (z.B. mit einem Übersetzer).
Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Bei unserer Hotline kommt es aktuell zu erhöhten Wartezeiten. Viele Fragen werden auf dieser Homepage bereits beantwortet. Bitte prüfen Sie also, bevor Sie anrufen, ob Ihre Frage nicht hier bereits beantwortet wird. Individuelle medizinische Fragestellungen können nicht in der Hotline beantwortet werden; wenden Sie sich hierzu bitte an einen Arzt.